Das Leben besteht in dem, was ein Mensch den ganzen Tag über denkt" (Ralph Waldo Emerson).
Die kognitive Verhaltenstherapie ist ein modernes und ganzheitliches Psychotherapieverfahren, das intensiv erforscht wird und ein von den Krankenkassen anerkanntes Richtlinienverfahren ist. Seit ihrer Begründung Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich die Verhaltenstherapie ständig weiterentwickelt. Anfänglich ging es nur um die Veränderung von Verhaltensweisen. Dann fanden auch die Denkmuster, Wahrnehmungen und Grundüberzeugungen eines Menschen Einzug in die Behandlung - und wie sich diese verändern lassen. Inzwischen befasst sich die moderne Verhaltenstherapie auch mit den zugrundeliegenden Gefühlen und Ursachen von aktuellen Problemen in der Kindheit, und sie integriert ständig neue Ansätze und Ideen aus den anderen therapeutischen Verfahren.
Auch die Entwicklung von neuen Formen der inneren und äußeren Bewältigung von Problemen spielt eine wichtige Rolle. Ziel ist es, über neue und hilfreiche Fragestellungen zu lernen, mit sich und der Welt besser zurecht zu kommen.
Eine Verhaltenstherapie kann vielfältige Lernprozesse anstoßen:
"Als ich mich selbst zu lieben begann, habe ich verstanden,
dass ich immer und bei jeder Gelegenheit zur richtigen Zeit am richtigen Ort bin
und dass alles, was geschieht, richtig ist - und von da an konnte ich ruhig sein.
Heute weiss ich, das nennt man Vertrauen". (Charlie Chaplin, 1889-1977, an seinem 70. Geburtstag am 16. April 1959)
Neben der Bewältigung von Belastungen und Problemen dient die Entwicklung und Reaktivierung von positiven und befriedigenden Aktivitäten dazu, eine veränderte Balance von Belastung und Erholung, und Anstrengung und Ausruhen zu finden, um so einen langfristig gesünderen Lebensstil zu entwickeln.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten einer verhaltenstherapeutischen Behandlung. Insbesondere die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Vorgespräche, die dazu dienen zu klären, ob überhaupt eine verhaltenstherapeutische Behandlung angebracht ist. Danach muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Übernahme der Kosten für die Verhaltenstherapie gestellt werden.
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle krankenversichert sind, dann richtet sich die Kostenübernahme nach dem Vertrag, den Sie mit der Kasse geschlossen haben. Die Regelungen der einzelnen Privatkassen sind hier sehr unterschiedlich, deshalb sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse informieren.